Testamentspenden Vermächtnisse
Spuren hinterlassen ...
Viele Menschen machen sich Gedanken, wie sie mit dem in ihrem Leben Geschaffenen auch nach ihrem Tod Gutes bewirken können.
... Erinnerungen erzeugen!
Wenn Sie über solche Absichten nachdenken, haben Sie die Möglichkeit, den DLRG-Kreisverband Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. in ihrem Testament zu bedenken. So können Sie dafür sorgen, dass unsere vielfältige humanitäre Arbeit auch in Zukunft gesichert werden kann.
Die beiden Hauptwege sind:
- Sie setzen den DLRG-Kreisverband in Ihrem Testament als Erbe ein
- Sie bestimmen in Ihrem Testament in Form eines Vermächtnisses, welcher Teil Ihres Erbes dem DLRG-Kreisverband zugute kommen soll.
Bedenken können Sie uns sowohl mit Geld, als auch mit Gegenständen und Sachen.
Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, weshalb keine Schmälerung durch Abgaben erfolgt und die Zuwendung in vollem Umfang für die Aufgaben unserer Organisation zugute kommt.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn eine solche Form der Unterstützung für Sie in Frage kommt. Dann können die näheren Dinge persönlich besprochen werden. Die absolute Vertraulichkeit und Diskretion sichern wir Ihnen zu. Wir wissen, wie sensibel gerade diese Dinge sind!
Info: Spenden und Mitgliedsbeiträge zugunsten des DLRG-Kreisverbandes Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. sind gemäß Bescheid des Finanzamtes Kaufbeuren steuerlich absetzbar. Wir sind wegen der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr von der Körperschaftssteuer befreit. Den Bescheid können Sie hier einsehen. |